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Braukunst

Gebraut nach dem Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot als älteste lebensmittelrechtliche Bestimmung der Welt wurde vom bayerischen Herzog Wilhelm IV im Jahre 1516 erlassen. Danach dürfen zur Bierherstellung nur Hopfen, Malz und Wasser verwendet werden.

Das Reinheitsgebot ist auch heute noch bei der Privatbrauerei Ustersbach oberstes Gebot. Die Ustersbacher Braumeister stellen damit unter Beweis, dass man ein qualitativ hochwertiges, bekömmliches Bier ohne jeden Zusatzstoff herstellen kann.

Mit heimischer Braugerste, Qualitätshopfen aus der berühmten Hallertau und quellfrischem Wasser aus dem Naturpark "Westliche Wälder" entstehen nach überlieferten Rezepten die beliebten Ustersbacher Bierspezialitäten.

Unsere sorgfältige Arbeitsweise und moderne Anlagen sichern die hohe Haltbarkeit unserer Biere – ohne die mittlerweile weit verbreitete Pasteurisation.

Bierpflege


Wir empfehlen, Biergläser nicht in der Spülmaschine zu reinigen, da durch den Klarspüler der Schaum zusammenfällt. Werden die Gläser doch in der Spülmaschine gereinigt, empfiehlt es sich, die Gläser vor dem Einschenken sorgfältig mit kaltem Wasser auszuschwenken.

Die ideale Trinktemperatur für Bier liegt bei etwa 8 Grad Celsius.

So wird richtig eingeschenkt:
Das Bier zügig ins kalt ausgeschwenkte Glas einschenken, daraufhin etwa eine Minute setzen lassen, anschließend nachschenken und die Schaumkrone aufsetzen.

Weizenbier vorsichtig über die Glasinnenseite einschenken. Die Hefe mit einem Rest Bier aufschütteln und dann ins Glas geben.